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Ratgeber

Guide11 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 28.07.2026

Die Nacht im Heim: die Frage, die bei der Besichtigung fast niemand stellt

Besichtigt wird am Vormittag, wenn sich die Dienste überschneiden und der Speisesaal voll ist. Entschieden wird über die Stunden zwischen 22 und 7 Uhr — und zwei Zahlen sollten Sie sich schriftlich geben lassen.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

Sie besichtigen am Tag und entscheiden über die Nacht

Alters- und Pflegeheime besichtigt man vormittags oder am frühen Nachmittag. Personal in den Gängen, eine Aktivierung läuft, es riecht nach Mittagessen. Und doch geschieht fast alles, was Ihnen Sorgen macht — ein Sturz, Schmerzen um drei Uhr früh, ein Ruf, auf den niemand reagiert, eine Verwirrtheit, die abends beginnt — in den Stunden, die Sie nicht gesehen haben.

Um diese Stunden geht es hier, und darum, das vor der Unterschrift zu erfahren.

Die zwei Zahlen, die Sie verlangen

Fragen Sie nicht „gibt es Nachtdienst?". Das bejaht jedes Haus. Fragen Sie schriftlich und bitten Sie um eine schriftliche Antwort:

  1. „Wie viele Personen sind zwischen 22 und 7 Uhr tatsächlich im Haus, und für wie viele Bewohnerinnen?"
  2. „Ist eine diplomierte Pflegefachperson in der Nacht anwesend — oder nur auf Pikett?"

Die zweite Frage entscheidet am meisten und wird am seltensten gestellt. Der Unterschied ist konkret: Ist eine diplomierte Pflegefachperson im Haus, wird ein Sturz beurteilt, eine Reservemedikation verabreicht, und jemand entscheidet, ob die Ambulanz wirklich nötig ist. Ist sie es nicht, löst sich jeder Zweifel in einem Notruf auf — und eine nächtliche Spitaleinweisung ist für einen alten Menschen mit Demenz fast immer das Schlechteste, was passieren kann.

Verlangen Sie die Zahl zudem für die Demenzabteilung gesondert. Hausweite Durchschnitte verdecken genau die Bereiche, in denen die Nächte am schwersten sind.

Und rechnen Sie damit, dass die Antworten regional auseinandergehen: Die Vorgaben für Heime und ihre Aufsicht sind in der Schweiz kantonal geregelt. Fragen Sie deshalb nicht nur nach der Zahl, sondern auch: „Welche kantonale Stelle beaufsichtigt Sie, und wann war die letzte Kontrolle?"

Die weiteren Fragen der Nacht

  • Um welche Uhrzeit werden die Bewohnerinnen zu Bett gebracht? Die aufschlussreichste Frage überhaupt. Liegen die meisten um halb sieben abends im Bett, ist das kein Schlafrhythmus, sondern eine dünne Besetzung, die ihren Dienst organisiert. Dreizehn Stunden im Bett erzeugen Steifheit, Druckstellen, Desorientierung und Wachliegen ab vier Uhr früh.
  • Wie lange dauert es nachts bis zur Reaktion auf den Ruf — und wird das erfasst? Ein Haus, das seine Reaktionszeiten misst, kennt sie. Ein Haus, das sie nicht misst, sagt „sofort".
  • Wie oft wird kontrolliert, und wird zum Wechseln geweckt? Lagerung ist bei bettlägerigen Menschen notwendig. Wer geht und gut schläft, alle drei Stunden zu wecken, ist Organisation, nicht Pflege.
  • Wie viele Bewohnerinnen bekommen etwas zum Schlafen? Diese Frage prüft eine andere: Wird die Nacht mit Personal getragen oder mit Medikamenten?
  • Was tun Sie, wenn jemand nachts aufsteht und umhergeht? Die gute Antwort spricht von Begleitung, Licht und einem sicheren Weg. Die schlechte spricht von Bettgittern.

Das Schlafmittel, klar benannt

Taucht ein Schlaf- oder Beruhigungsmittel auf, „damit sie zur Ruhe kommt", fragen Sie schriftlich: „Welches Medikament, mit welcher dokumentierten Diagnose, von wem verordnet, und wann wird es überprüft?"

Ein Medikament, das gegeben wird, damit jemand nachts nicht aufsteht und nichts verlangt, ist keine Therapie, sondern eine bewegungseinschränkende Massnahme. Das Erwachsenenschutzrecht verlangt dafür eine Begründung im Einzelfall, Dokumentation, Befristung und Überprüfung — und die betroffene oder die vertretungsberechtigte Person ist einzubeziehen.

Sachlich ist es ohnehin kontraproduktiv: Benzodiazepine und Neuroleptika erhöhen die Sturzhäufigkeit in der Nacht — also genau das, was verhindert werden sollte.

Wie Sie es ohne Fachwissen prüfen

  • Kommen Sie ein zweites Mal gegen 20 Uhr. Das ist der Besuch, den kein Haus anbietet, und der, der Ihnen am meisten sagt. Schauen Sie, wie viele Bewohnerinnen noch auf sind und wie viele Mitarbeitende Sie sehen.
  • Fragen Sie eine Pflegehelferin, nicht nur die Leitung: „Wie viele sind Sie nachts auf dieser Etage?" Die Antwort kommt meist sofort und genau.
  • Achten Sie auf die Fluktuation und auf Temporärpersonal. Wo viel über Personalverleih läuft, ist die Kontinuität nachts am geringsten — und es ist die Kontinuität, die dazu führt, dass jemand um zwei Uhr früh bemerkt, dass Ihre Mutter „nicht wie sonst" ist.

Wenn Ihr Vater schon dort lebt

Bitten Sie schriftlich um ein Gespräch und bringen Sie die Fragen nummeriert mit. Lassen Sie seinen Rhythmus in die Pflegeplanung schreiben: eine Zubettgehzeit nach seiner Gewohnheit, nicht nach dem Dienstplan. Bei wiederholten nächtlichen Stürzen verlangen Sie eine Überprüfung der gesamten Medikation und der Umgebung — Betthöhe, Nachtlicht, freier Weg zur Toilette, Rollator in Reichweite —, denn die meisten nächtlichen Stürze passieren auf dem Weg zur Toilette.

Bewegt sich nichts: die Heimkommission oder der Bewohnerrat, die kantonale Aufsichtsstelle über die Pflegeheime — im Zweifel fragen Sie bei der Gemeinde nach der richtigen Stelle — und die KESB, wenn es um Vertretung, Urteilsunfähigkeit oder eine Gefährdungsmeldung geht.

Wenn Sie noch suchen

Nehmen Sie die beiden Fragen vom Anfang zur ersten Besichtigung mit. Sie unterscheiden Häuser deutlicher als jede Broschüre — und die Reaktion auf die zweite, anwesend oder auf Pikett, sagt Ihnen fast alles.

Und wenn Sie die Suche nicht selbst führen möchten: Sagen Sie uns Region, Pflegebedarf und Zeitrahmen — Sie bekommen eine Auswahl an Häusern, die einen Anruf wert sind, für CHF 99. Erhalten Sie nicht mindestens 3 Häuser, die zu Gebiet und Kriterien passen, erstatten wir den vollen Betrag. Hier starten

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information für Angehörige und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Vorgaben für Heime und die Zuständigkeit der Aufsicht sind kantonal geregelt und ändern sich. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.

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