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Ratgeber

Dringend11 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 28.07.2026

Hitze im Alters- und Pflegeheim: warum der Kanton entscheidet, was Ihr Haus tut — und was Sie im Juli fragen sollten

Die Schweiz hat keine einheitliche Vorgabe für Hitzeschutz im Heim: die Kantone regeln es, und sie tun es sehr unterschiedlich. Wie die Warnungen funktionieren, welche Medikamente überprüft gehören, und wer die Klimatisierung bezahlt.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

Der Monat, in dem alles zusammenfällt

Hitzeperioden kommen dann, wenn das Haus am dünnsten besetzt ist: Ferienzeit, Aushilfen, die die Bewohnerinnen nicht kennen, der Hausarzt in der Sommerpause, die Angehörigen verreist. Genau dann bräuchte eine achtundachtzigjährige Frau, die ein Entwässerungsmittel nimmt und kein Durstgefühl mehr hat, dreimal am Tag jemanden, der nach ihr sieht.

Und eine Annahme sollte man gleich verabschieden: dass es in der Schweiz nachts schon abkühlt. Im Mittelland und in den Städten tut es das während einer Hitzeperiode nicht mehr zuverlässig, und für alte Menschen sind die heissen Nächte gefährlicher als die heissen Nachmittage.

Wer hier eigentlich zuständig ist

Das ist der Punkt, der die Schweiz von den Nachbarn unterscheidet, und er erklärt die grossen Unterschiede von Haus zu Haus. Eine landesweit verbindliche Vorgabe, dass jedes Alters- und Pflegeheim einen Hitzeschutzplan haben muss, gibt es nicht. Die Aufsicht über die Heime liegt bei den Kantonen, und der Bund gibt Empfehlungen ab.

In der Praxis heisst das: Einige Kantone — insbesondere jene, die seit Jahren mit Hitzesommern leben — haben ausgearbeitete kantonale Hitzemassnahmenpläne mit klaren Vorgaben für Institutionen. Andere haben deutlich weniger. Zwei Häuser mit gleichem Baujahr, dreissig Kilometer und eine Kantonsgrenze voneinander entfernt, können sehr unterschiedlich vorbereitet sein.

Fragen Sie deshalb nicht "haben Sie einen Hitzeplan" — darauf sagt jedes Haus ja. Fragen Sie: Gibt es ihn schriftlich, folgt er einer kantonalen Vorgabe oder ist er hausgemacht, ab welcher Warnstufe greift er, und wer löst ihn aus, wenn die Pflegedienstleitung in den Ferien ist?

Die Warnungen sind öffentlich

MeteoSchweiz gibt bei Hitzeperioden regionale Warnungen mit Gefahrenstufen heraus, öffentlich abrufbar für die Region, in der das Heim liegt — nicht für jene, in der Sie wohnen. Fragen Sie das Haus, wer diese Warnungen im Sommer täglich ansieht. Wo niemand das benennen kann, gibt es kein System, sondern Glück.

Klimatisierung: und die Frage, wer sie zahlt

Schweizer Heime sind meist solide gebaut, aber Klimatisierung sämtlicher Bewohnerzimmer ist keineswegs Standard. Viele Häuser haben gekühlte Gemeinschaftsbereiche und ungekühlte Zimmer, oder eine Anlage, die im Erdgeschoss trägt und im Dachgeschoss nicht.

Die Frage lautet also: Ist das Zimmer meiner Mutter gekühlt, welche Temperatur wird gehalten, und was zeigt das Thermometer um 22 Uhr? Wenn es nicht gekühlt ist: In welchen Raum wird sie tagsüber gebracht, wie viele Plätze gibt es dort, wie viele Stunden ist sie tatsächlich dort — und was ist die Antwort für die Nacht?

Ein Hinweis zur Finanzierung, weil er hier oft für Verwirrung sorgt: Bauliche Ausstattung und Kühlung gehören zur Pension und damit zum Hoteltarif, nicht zu den Pflegeleistungen, die über die Krankenversicherung und die kantonale Restfinanzierung laufen. Wenn ein Haus in Kühlung investiert, schlägt sich das mittelfristig in der Pensionstaxe nieder. Das ist kein Argument dagegen — es ist der Grund, warum manche Häuser es nicht tun, und es lohnt sich zu wissen, wenn Sie die Frage stellen.

Die Medikamente, die niemand überprüft

Der am meisten übersehene und am leichtesten zu behebende Punkt. Mehrere in Heimen sehr häufige Wirkstoffgruppen erhöhen das Risiko bei Hitze: Diuretika, die die Austrocknung verstärken; Neuroleptika und weitere Psychopharmaka, die die Temperaturregulation stören; Anticholinergika, die das Schwitzen vermindern; manche Blutdrucksenker, die zusammen mit der hitzebedingten Gefässweitstellung den Druck abstürzen lassen — mit Stürzen als Folge.

Das heisst nicht, dass sie abgesetzt gehören; eigenmächtiges Absetzen ist gefährlich und keine Entscheidung der Familie. Es heisst, dass der behandelnde Arzt die Medikation überprüfen soll, sobald eine Hitzewarnung vorliegt. Fragen Sie ausdrücklich: Wurde ihre Medikation wegen der Hitze überprüft, und von wem? Meist lautet die ehrliche Antwort nein, und die Frage allein genügt, damit es geschieht.

Was sich an einem Hitzetag ändern muss

  • Überwachte Flüssigkeitszufuhr mit Trinkprotokoll — nicht eine Karaffe auf dem Nachttisch einer Frau, die sie nicht heben kann, sondern dokumentiert, was tatsächlich getrunken wurde. Bei Schluckstörungen angedickte Getränke in ausreichender Menge.
  • Häufigere Temperaturkontrolle bei Risikobewohnerinnen.
  • Gewicht kontrolliert — ein rascher Verlust an wenigen Sommertagen ist Austrocknung, bis das Gegenteil bewiesen ist.
  • Aktivitäten verlegt statt gestrichen; Bewegungslosigkeit hat ihren eigenen Preis.
  • Bettwäsche und Kleidung angepasst.
  • Niedrigere Schwelle für den Arztruf, mit schriftlichen Kriterien: neue Verwirrtheit, ungewöhnliche Schläfrigkeit, wenig Urin, trockene Haut. Ausserhalb der Praxiszeiten der ärztliche Notfalldienst, im Notfall 144.

Hitzschlag sieht nicht aus wie "ihr ist warm"

Bei alten Menschen zeigt er sich als plötzliche Verwirrtheit, Schläfrigkeit, Schwäche, teils heisse trockene Haut ohne Schwitzen. Das ist kein "bisschen matt wegen der Wärme", sondern ein Notfall — 144.

Sechs Fragen für den Juli

  1. Gibt es einen schriftlichen Hitzeplan, folgt er einer kantonalen Vorgabe, und wer löst ihn in den Ferien aus?
  2. Wer sieht die Warnungen von MeteoSchweiz im Sommer täglich an?
  3. Ist ihr Zimmer gekühlt, und was zeigt das Thermometer um 22 Uhr?
  4. Führen Sie ein Trinkprotokoll, und wer wertet es aus?
  5. Wurde ihre Medikation wegen der Hitze überprüft, und von wem?
  6. Wie ist die tatsächliche Besetzung im Juli und August im Vergleich zum März?

Wenn nichts passiert

Schriftlich an die Heimleitung, eine Frage, ein Datum. Bleibt es dabei, ist die kantonale Heimaufsicht beziehungsweise die zuständige kantonale Stelle für Alters- und Pflegeheime der nächste Schritt, bei gesundheitlichen Fragen zusätzlich der Kantonsarzt. Bewahren Sie Kopien auf und fotografieren Sie das Thermometer mit sichtbarem Datum — in einem Haus, in dem die Leitung alle paar Jahre wechselt, ist die Familie mit den Unterlagen die einzige mit Gedächtnis.

Womit Sie anfangen

Ist Ihre Mutter schon im Heim, schicken Sie diese sechs Fragen heute schriftlich, nicht Ende August. Eine schriftliche Anfrage im Juli bekommt Antworten; dieselbe Anfrage nach einem Vorfall bekommt Rechtfertigungen.

Suchen Sie noch, besichtigen Sie im richtigen Monat: Gehen Sie um drei Uhr nachmittags in den Aufenthaltsraum und bleiben Sie fünf Minuten stehen.

Wenn Sie das nicht allein führen möchten, übernehmen wir es. Für CHF 99 nehmen wir die Situation Ihrer Mutter auf, suchen in Ihrer Region die Häuser, die auf diese Fragen tatsächlich antworten, und melden Ihnen zurück, was gesagt wurde — mit Namen und Daten. Hier beginnen

Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche oder juristische Beratung im Einzelfall. Kein Medikament darf ohne den behandelnden Arzt abgesetzt oder verändert werden. Heimaufsicht, Hitzemassnahmenpläne und bauliche Vorgaben sind kantonal geregelt und unterscheiden sich erheblich: Prüfen Sie mit dem Haus und der zuständigen kantonalen Stelle. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.

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