«24-Stunden-Betreuung» klingt nach einer Person, die jederzeit aufsteht, pflegt, kocht und im Notfall handelt. Genau dieses Bild ist gefährlich. Auch eine im Haushalt wohnende Betreuungsperson braucht Arbeits- und Ruhezeiten und darf nicht als ununterbrochen verfügbare Einzelbesetzung geplant werden. Zudem sind Betreuung, Haushalt und kassenpflichtige Pflege unterschiedliche Leistungen. Eine Familie muss deshalb nicht nur eine Agentur auswählen, sondern ein vollständiges Versorgungssystem für Tag, Nacht, Freizeit und Ausfälle bauen.
Das Arbeitsmodell vor dem Angebot klären
Fragen Sie, ob die Betreuungsperson direkt vom Privathaushalt angestellt, von einem Betrieb entsandt oder über einen Personalverleiher eingesetzt wird. Davon hängen Vertragspartner, Bewilligungen, Arbeitszeitregeln, Sozialversicherungen und Verantwortlichkeiten ab. Lassen Sie sich den Arbeitgeber, den Einsatzbetrieb und die Ansprechstelle bei Problemen schriftlich nennen.
Verlangen Sie einen Vertragsentwurf, bevor Sie eine Vermittlungsgebühr oder Anzahlung leisten. Prüfen Sie Lohn, Unterkunft, Verpflegung, Arbeitszeit, Bereitschaft, Nacht- und Sonntagsarbeit, Ferien, Reise, Ablösung und Kündigung. Eine pauschale Monatszahl ist nicht vergleichbar, solange unklar bleibt, wie viele Personen und Stunden sie tatsächlich abdeckt.
Präsenz, Bereitschaft und Arbeit unterscheiden
Im selben Haushalt zu schlafen bedeutet nicht, während jeder Nachtstunde zu arbeiten. Halten Sie fest, wann aktive Arbeit anfällt, wann Bereitschaft vereinbart ist und welche ununterbrochene Ruhezeit gesichert wird. Dokumentieren Sie nächtliche Einsätze. Wenn die Person mehrmals pro Nacht helfen muss, braucht das Modell zusätzliche Personalressourcen und Erholungszeiten.
Seit Ende 2025 gelten für über Personalverleih eingesetzte Live-in-Betreuende besondere bundesrechtliche Arbeits- und Ruhezeitregeln. Direktanstellungen können anders geregelt sein und kantonale Normalarbeitsverträge spielen eine Rolle. Lassen Sie das konkrete Modell von der zuständigen Stelle oder einer Fachberatung prüfen, statt Regeln von einem anderen Vertragsmodell zu übertragen.
Betreuung und professionelle Pflege trennen
Eine Betreuungsperson kann Gesellschaft leisten, kochen, im Haushalt helfen und bei einfachen Alltagshandlungen unterstützen. Medizinische oder pflegerische Massnahmen benötigen je nach Aufgabe eine entsprechende Qualifikation, Anordnung und zugelassene Leistungserbringung. Erstellen Sie eine Aufgabenliste und markieren Sie, was die Live-in-Person, Spitex, Arzt, Therapie oder Angehörige übernimmt.
Die Alternative Alterswohnung mit Service kann bei geringerer Hilfsbedürftigkeit sinnvoll sein. Bei komplexer Pflege muss aber auch dort die Fachversorgung separat stehen. Fragen Sie für Medikamente, Wunden, Injektionen, Transfers und Demenzverhalten jeweils nach Qualifikation, Stellvertretung und Dokumentation.
Für Nacht, Ferien und Krankheit eine echte Ablösung planen
Schreiben Sie einen Wochenplan mit Namen, nicht nur mit Funktionen. Wer ist am freien Tag da? Wer übernimmt Ferien, Krankheit und Wechsel zwischen zwei Betreuungspersonen? Wer kommt innert welcher Zeit bei einem Sturz? Eine Telefonnummer der Agentur ist keine Nachtversorgung, wenn niemand vor Ort eingesetzt werden kann.
Testen Sie den Plan mit dem schwierigsten üblichen Szenario: drei Toilettengänge, Unruhe, ein Transfer zu zweit oder eine Betreuungsperson mit Fieber. Wenn die Antwort immer Angehörige voraussetzt, müssen deren Verfügbarkeit und Grenzen ausdrücklich vereinbart sein. Ein Modell, das nur bei perfektem Ablauf funktioniert, ist keine dauerhafte Versorgung.
Die Gesamtkosten mit einem Heim vergleichen
Rechnen Sie Lohn, Arbeitgeberbeiträge, Vermittlung, Reise, Unterkunft, Verpflegung, Nacht- und Sonntagsarbeit, Ablösung, Spitex, Haushalt, Hilfsmittel und Administration zusammen. Trennen Sie kassenpflichtige Pflege von privater Betreuung. Klären Sie Beiträge der Gemeinde, Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung individuell.
Für den Gegenvergleich zeigt das öffentliche Schweizer Pflegeheimverzeichnis erreichbare Institutionen. Fordern Sie dort Taxordnung und eine Kostenschätzung für die aktuelle Pflegestufe an. Vergleichen Sie nicht den Werbepreis der Live-in-Lösung mit der vollständigen Heimrechnung, sondern beide Modelle einschliesslich aller offenen Stunden und Ausfälle.
Eine Abbruchgrenze vor dem Start definieren
Legen Sie fest, wann das Modell neu beurteilt wird: wiederholte Stürze, zwei Personen für Transfers, nächtliches Weglaufen, aggressive Situationen, komplexe medizinische Behandlung oder Ausfall der Hauptbetreuung. Besprechen Sie diese Grenze mit der betroffenen Person. Eine vorbereitete Grenze ist keine Drohung, sondern schützt vor einem ungeplanten Zusammenbruch.
Führen Sie parallel eine Heimauswahl und informieren Sie sich über die Funktionsweise von Pflegeheim-Wartelisten. Eine Anmeldung zwingt nicht zum Eintritt. Sie schafft eine Ausweichmöglichkeit, falls das häusliche Modell fachlich, arbeitsrechtlich oder finanziell nicht mehr trägt.
Prüfen Sie den Anbieter wie einen Arbeitgeberpartner. Verlangen Sie Handelsregisterangaben, allfällige Verleih- oder Vermittlungsbewilligungen, Versicherungsnachweise, das Verfahren zur Personalauswahl und eine deutschsprachige Vertragsfassung. Fragen Sie, wer Lohn, Sozialversicherungen und Quellensteuer abrechnet und wo Arbeitszeitnachweise aufbewahrt werden. Sprechen Sie mit einer Referenzfamilie über Ablösung und Konfliktbearbeitung, nicht nur über Freundlichkeit. Ein professioneller Anbieter kann erklären, wer bei Krankheit innerhalb welcher Frist übernimmt.
Regeln Sie Übergaben und Datenschutz. Die Betreuungsperson braucht nur jene Gesundheitsinformationen, die für ihre Aufgaben notwendig sind. Medikamentenplan, Notfallblatt, Schlüssel und Kontaktliste müssen bei jedem Personalwechsel protokolliert übergeben werden. Definieren Sie, wer Beobachtungen an Spitex oder Arzt meldet und was nicht eigenmächtig verändert werden darf. Private Nachrichten, Fotos und Diagnosen gehören nicht in ungesicherte Gruppenchats. Auch im Familienhaushalt bleibt die betreute Person Trägerin ihrer Rechte und entscheidet soweit möglich mit.
Vereinbaren Sie einen überprüfbaren Startmonat. Messen Sie tatsächliche Nachtinterventionen, Überstunden, Stürze, verpasste Ruhezeiten, zusätzliche Spitex-Einsätze und die Belastung der Angehörigen. Besprechen Sie die Daten nach zwei und vier Wochen mit Anbieter und Pflegefachperson. Wenn der Plan nur durch dauernde Mehrarbeit funktioniert, muss die Besetzung geändert werden. Diese operative Prüfung unterscheidet die Live-in-Frage von der grundsätzlichen Wahl zwischen häuslicher Versorgung und Heim.
Definieren Sie zudem die privaten Grenzen des Haushalts. Die Betreuungsperson braucht ein abschliessbares Zimmer, ungestörte Ruhe und freien Zugang zu Verpflegung und Sanitärräumen. Die betreute Person behält ihrerseits das Recht auf Besuch, Intimität und einen Alltag, der nicht von der Anwesenheit einer Angestellten beherrscht wird. Legen Sie fest, welche Familienmitglieder Weisungen geben dürfen und wie Beschwerden ohne Vergeltung gemeldet werden. Solche Regeln schützen beide Seiten und machen aus einer informellen Erwartung ein führbares Arbeitsarrangement.
Darf eine Live-in-Person wirklich nie nachts helfen?
Doch, Nacht- und Bereitschaftseinsätze können je nach Modell geregelt werden. Sie müssen aber als Arbeits- oder Bereitschaftszeit erfasst, begrenzt und durch ausreichende Ruhe sowie Ablösung ausgeglichen werden. Eine einzelne Person kann keine dauernde aktive Rund-um-die-Uhr-Versorgung leisten.
Kann die Krankenkasse die Live-in-Betreuung bezahlen?
Die Grundversicherung beteiligt sich nur an gesetzlich anerkannten Pflegeleistungen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und ein zugelassener Leistungserbringer sie erbringt. Allgemeine Betreuung, Haushalt und Präsenz sind nicht automatisch kassenpflichtige Pflege. Verlangen Sie eine getrennte Leistungs- und Kostenaufstellung.
Wann ist ein Pflegeheim die sicherere Lösung?
Wenn der Bedarf eine verlässliche Mehrpersonenversorgung, häufige unvorhersehbare Nachtinterventionen oder Infrastruktur verlangt, die zu Hause nicht stabil organisiert werden kann. Die Eignung bleibt individuell. Vergleichen Sie konkrete Risiken und Leistungen und sichern Sie eine Aufnahme, bevor das häusliche Modell endet.
Verfügbarkeit, Eignung, Aufnahme, anerkannte Pflegeleistungen und öffentliche Finanzierungsentscheide müssen von Anbietern, Versicherern und Behörden bestätigt werden.