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Ratgeber

Pflegeheimvermittlung6 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 27.08.2026

Pflegeheimvermittlung in der Schweiz: Honorar, Provision und aktuelle Zusagen

Trennen Sie Suchhonorar, Heimprovision, kantonale Zuständigkeit, aktuelle Platzantwort, Kostenvergleich, Datenschutz und Aufnahmeentscheid vor dem Auftrag.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

Eine private Vermittlung kann kantonsübergreifend suchen und Kontakte dokumentieren. Sie darf jedoch Pflegefinanzierung nicht vereinfachen: OKP, Bewohnerbeteiligung, Restfinanzierung, Betreuung und Hotellerie sind verschiedene Posten. Der passende Platz braucht deshalb eine klinische und eine finanzielle Prüfung.

Der Vermittlungsvertrag zeigt, wer zahlt und was geliefert wird. Eine schnelle Liste ohne kantonale Zuständigkeit oder aktuelle Heimantwort kann teurer sein als sie nützt.

Bedarf und Kanton festlegen

Beschreiben Sie Pflege, Demenz, Hilfsmittel, Sprache, Nähe und Termin. Markieren Sie Wohnkanton, gewünschter Heimkanton und zuständige Stellen. Der Vermittler muss ausserkantonale Optionen als solche kennzeichnen, statt Preise direkt gleichzusetzen.

Öffentliche Beratung einbeziehen

Nutzen Sie Gemeinde, Beratungsstellen, Spitalsozialdienst und kantonale Informationen. Private Arbeit soll zusätzliche Marktabfrage, Koordination oder Vergleich liefern. Gleiche Grundinformation wird nicht nochmals als exklusive Leistung verkauft.

Honorar nachvollziehbar machen

Vergleichen Sie Pauschale, Stunden und Erfolg. Definieren Sie Erfolg und Kostendach. Übersetzungen, Fahrten und externe Abklärungen brauchen Freigabe. Heimrechnung und Vermittlungsrechnung bleiben getrennt.

Heimprovision offenlegen

Fragen Sie nach Zahlungen oder Vorteilen jeder Einrichtung. Verlangen Sie eine provisionsfreie Gegenprobe. Eine Empfehlung muss Pflegebedarf, Vertrag und Gesamtpreis erklären, nicht nur die Chance auf Vergütung.

Aktualität beweisen

Jede Zusage enthält Datum, Kontakt, Zimmer, Pflegestufe, Dokumente und Vorbehalte. “Freier Platz” ohne Dossierprüfung ist kein Aufnahmeentscheid. Der Vermittler darf Verfügbarkeit oder Eintritt nicht garantieren.

Finanzierung modellieren

Stellen Sie Pflegebeitrag, Eigenbeteiligung, Restfinanzierung, Pension, Betreuung, Extras und Depot dar. Rechnen Sie bei bestätigter und ungeklärter Ergänzungsleistung. Private Optionen dürfen nicht mit ungesicherten Beiträgen schön gerechnet werden.

Daten gezielt senden

Benennen Sie Heime und Datensätze. Gesundheitsangaben gehen nur soweit nötig. Der Suchauftrag ist keine Vorsorgevollmacht, Beistandschaft oder Bürgschaft; Vertretung und Zahlungspflicht werden separat geprüft.

Lieferungen prüfen

Erwarten Sie Kriterien, Ausschlüsse, Kontaktprotokoll, Offerten und offene Punkte. Ein allgemeines Verzeichnis reicht nicht. Vereinbaren Sie Nachbesserung, Erweiterung oder geordneten Abschluss ohne Treffer.

Zeitdruck begrenzen

Bei Spitalaustritt braucht es sichere Übergangslösung und klare Antwortfristen. Zahlen Sie keine “Garantiegebühr” ohne Heimvertrag. Prüfen Sie Transport und erste Versorgung getrennt vom Suchhonorar.

Curalune als Entscheidungshilfe

Curalune kann Optionen auswählen und im umfassenderen Kontaktservice Einrichtungen ansprechen. Curalune garantiert weder Verfügbarkeit noch Aufnahme und entscheidet nicht über kantonale Finanzierung.

Mandat beenden

Erhalten Sie Daten, Antworten, Kostenstand und Löschbestätigung. Prüfen Sie den Heimvertrag direkt. Eine Vermittlungsempfehlung ersetzt weder Bewohnerwillen noch Aufnahme- und Finanzierungsentscheid.

Kantonalen Weg und privaten Auftrag trennen

Die öffentliche Finanzierung und der Heimzugang werden kantonal beziehungsweise durch die zuständigen Stellen geprägt. Der Vermittler hält deshalb fest, welche Behörde, Gemeinde oder Beratungsstelle für den Fall relevant ist und welche Entscheidung noch aussteht. Seine eigene Leistung beginnt dort, wo zusätzliche Marktprüfung vereinbart wird. Er darf keine Restfinanzierung versprechen und keine provisorische Kostenschätzung als Verfügung darstellen. Die Familie bezahlt für Auswahl, Kontakt und Dokumentation, nicht für einen angeblichen Einfluss auf kantonale Entscheide.

Ein Schweizer Kostenblatt aufbauen

Führen Sie Heimtaxe, Pflegeanteile nach anwendbarem Rahmen, Betreuung, Pension, persönliche Auslagen, Depot und Transport getrennt. Markieren Sie Kanton, Stichtag und Quelle jeder Zahl. Das Vermittlungshonorar steht außerhalb der Heimrechnung und nennt Mehrwertsteuer oder Spesen, soweit anwendbar. Rechnen Sie einen ersten Monat mit einmaligen Beträgen und einen Folgemonat ohne diese Posten. So wird sichtbar, ob ein günstiger Tagessatz durch Zusatzleistungen oder eine noch ungeklärte Restfinanzierung relativiert wird.

Fallbezogene Verfügbarkeit nachweisen

Eine belastbare Meldung nennt Heim, Datum, Kontaktfunktion, Zimmer oder Abteilung, übermittelten Pflegebedarf und verbleibende Prüfung. Die Aussage “im Kanton gibt es Betten” genügt nicht. Das Heim kann weitere Unterlagen, eine Bedarfsabklärung oder ein Gespräch verlangen. Verwenden Sie Statusstufen und ein Ablaufdatum für jede Antwort. Bei Sprach- oder Kantonsgrenzen soll der Bericht zusätzlich zeigen, ob Finanzierung und Aufnahmebedingungen für den Wohnsitzfall tatsächlich geprüft wurden.

Provision und Auswahluniversum prüfen

Fragen Sie nach Zahlungen von Heimen, Gruppen, Versicherungs- oder Umzugspartnern. Lassen Sie angeben, wie viele geeignete Häuser außerhalb des vergüteten Netzwerks geprüft wurden. Eine Provision kann offengelegt und trotzdem mit einer passenden Empfehlung vereinbar sein; sie darf aber nicht verborgen die Rangfolge bestimmen. Wenden Sie auf alle Finalisten dieselbe Matrix aus Pflege, Entfernung, Gesamtkosten, Vertrag und aktueller Antwort an. Bei Abweichungen verlangt die Familie eine konkrete Begründung.

Vom Profil bis zum Eintritt

Der Ablauf umfasst Einwilligung, präzises Suchprofil, Auswahl, fallbezogene Anfragen, Unterlagenprüfung, Kostendarstellung, Heimentscheid und Vertrag. Der Vermittler dokumentiert, wer für jeden Schritt verantwortlich ist. Eine Vollmacht zum Telefonieren erlaubt weder Vertragsunterschrift noch Bürgschaft. Vor einer Zahlung bestätigt die Familie direkt mit dem Heim Empfänger, Betrag, Rücktritt und Eintrittsbedingungen. Nach Abschluss erhält sie Kontaktprotokoll, Quellen, Offerten und eine Löschbestätigung für nicht mehr benötigte Gesundheitsdaten.

Warnsignale im Mandat

Vorsicht bei garantierten Betten, unbefristeter Datenweitergabe, sofortigem Erfolgsentgelt nach einer Besichtigung oder der Behauptung, nur Partnerheime könnten kantonale Finanzierung erhalten. Ebenso ungenügend ist eine Liste ohne Ausschlussgründe. Ein guter Vertrag setzt Kostenobergrenze, Korrekturfrist und ehrliche Beendigung fest, wenn kein Heim passt. Unter Zeitdruck kann eine kleine erste Suchstufe die Qualität testen, bevor ein umfassenderes Paket freigegeben wird.

Eintrittsmonat als Stresstest

Simulieren Sie einen Eintritt zur Monatsmitte mit Depot, Transport, persönlichen Anschaffungen und noch offener öffentlicher Entscheidung. Prüfen Sie, wer vorfinanziert und ob Beträge später angepasst werden. Diese Liquiditätssicht ist für die Familie oft wichtiger als ein theoretischer Durchschnitt. Der Vermittler muss jede Annahme kennzeichnen und darf keine Rückerstattung versprechen, die weder Heim noch zuständige Stelle schriftlich bestätigt hat.

Sprachregion und Wohnsitz dokumentieren

Bei einer Suche über Sprach- oder Kantonsgrenzen werden Verständigung, Entfernung der Angehörigen, ärztliche Übergabe und Finanzierung ausdrücklich geprüft. Ein fachlich geeignetes Heim kann praktisch ungeeignet sein, wenn Besuch, Dokumente oder Zuständigkeit nicht funktionieren. Der Bericht nennt deshalb Wohnsitz, angefragten Kanton und Quelle der jeweiligen Auskunft. So bleibt er auch dann nachvollziehbar, wenn die Familie später den Suchraum ändert.

Finale Rückfrage beim Heim

Vor der Entscheidung fragt die Familie direkt nach Pflegeprüfung, Eintrittsdatum, Vertragspartei, Zahlungsweg und möglichen Taxänderungen. Der Vermittler liefert die Kontaktdaten und offenen Punkte, antwortet aber nicht anstelle des Heims. Widersprüche werden schriftlich geklärt. Erst wenn Pflegeeignung, Kosten und Bedingungen dieselbe konkrete Person betreffen, ist aus einer Marktauskunft eine kaufbare Option geworden.

FAQ

Kann Vermittlung Restfinanzierung zusagen? Nein. Zuständige öffentliche Stellen klären Finanzierung.

Darf das Heim Provision zahlen? Fragen Sie nach Transparenz und möglichem Einfluss auf die Auswahl.

Was ist eine aktuelle Zusage? Eine datierte, fallbezogene Heimantwort mit klaren Vorbehalten.

Garantiert Curalune den Eintritt? Nein. Auswahl und Kontakte sind möglich, Verfügbarkeit und Aufnahme bleiben ungarantiert.

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Die Tarife können innerhalb derselben Region um mehrere Tausend Franken auseinanderliegen. Ein Mitarbeiter ermittelt 3–5 zum Fall und zum Budget passende Optionen, mit geprüften Kontakten und den verfügbaren Kostenangaben.

Die Garantie bezieht sich auf die Suche und gewährleistet weder Verfügbarkeit noch Aufnahme noch öffentliche Finanzierung.

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