Wenn sie aufhört zu sprechen
Es geht ihr nicht schlecht. Sie verlangt nur nichts mehr. Sie bleibt im Zimmer, der Fernseher läuft, ohne dass sie hinsieht, und auch Ihnen antwortet sie einsilbig. Wenn Sie es ansprechen, heisst es, sie habe sich „eingelebt" — oder das sei in ihrem Alter normal.
Beides ist falsch. Depression gehört nicht zum Altern. Im Alters- und Pflegeheim ist sie häufig, wird selten erkannt und ist behandelbar. Häufig heisst nicht normal — bei Schmerzen würde das niemand sagen.
Drei Dinge, die vorher auszuschliessen sind
Rückzug sieht immer gleich aus, unabhängig von der Ursache, und die falsche Reihenfolge führt direkt zum falschen Rezept. Lassen Sie diese drei zuerst prüfen:
- Unbehandelte Schmerzen. Die häufigste Ursache für Antriebslosigkeit im Alter, und bei einer Demenz wird sie nicht in Worten geäussert. Fragen Sie: „Wurde der Schmerz mit einem Beobachtungsinstrument erfasst, und wann?"
- Delir. Ein Rückzug, der über Tage statt über Wochen entstanden ist, mit schwankender Verwirrtheit, ist bis zum Beweis des Gegenteils ein Delir: Harnwegsinfekt, Austrocknung, Verstopfung, neues Medikament. Ein medizinischer Notfall, kein Stimmungsthema.
- Hören, Sehen, Zähne. Ein Hörgerät ohne Batterie, defekt oder schlicht nicht eingesetzt, isoliert einen Menschen in wenigen Wochen vollständig. Dasselbe gilt für verschwundene Brillen und eine Prothese, die nicht mehr hält: Wer im Speisesaal nicht essen kann, zieht sich ins Zimmer zurück.
Unspektakuläre Prüfungen — und sie lösen einen grossen Teil aller „Sie ist depressiv"-Gespräche ohne jedes Psychopharmakon.
Wer behandeln darf, und wer zahlt
Hier ist der Punkt, den viele Familien nicht kennen. Psychotherapie wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen, wenn sie ärztlich angeordnet ist — seit der Umstellung auf das Anordnungsmodell braucht es dafür keine Anstellung beim Arzt mehr. Für Ihre Mutter heisst das: Eine Psychotherapeutin kann sie behandeln, auch im Heim, und die Grundversicherung trägt es.
Zwei praktische Folgen: Es braucht eine ärztliche Anordnung — also einen Termin beim Heim- oder Hausarzt, nicht nur eine Rezeptverlängerung am Telefon. Und weil es über die Grundversicherung läuft, greifen Franchise und Selbstbehalt; die Behandlung ist gedeckt, aber nicht in jedem Fall kostenlos. Klären Sie das vorher.
Denken Sie ausserdem an die freie Arztwahl: Der Arzt, der das Heim betreut, muss nicht der Arzt Ihrer Mutter bleiben, wenn er die Frage nicht ernst nimmt. Für eine vertiefte Abklärung ist die Alterspsychiatrie zuständig.
Das richtige Medikament und das falsche
Ergibt die Abklärung eine Depression, ist die Behandlung ein geeignetes Antidepressivum plus nicht-medikamentöse Massnahmen — Aktivität, Beziehung, Bewegung, Tagesstruktur. Was keine Behandlung einer Depression ist: ein Neuroleptikum.
Prüfen Sie die Medikationsliste und fragen Sie direkt: „Wurde ein Antipsychotikum angesetzt, mit welcher dokumentierten Diagnose, von wem verordnet, und wann ist ein Auslassversuch geplant?" Bei alten Menschen mit Demenz erhöhen diese Mittel das Risiko für Stürze, Hirnschläge und Sterblichkeit. Und ein Medikament, das gegeben wird, damit jemand ruhig bleibt, ist keine Therapie, sondern eine bewegungseinschränkende Massnahme — das Erwachsenenschutzrecht verlangt dafür eine Begründung im Einzelfall, Dokumentation, Befristung und Überprüfung, und die betroffene oder die vertretungsberechtigte Person ist einzubeziehen.
Verlangen Sie zugleich eine Überprüfung der gesamten Medikation. Benzodiazepine, einige Blutdrucksenker und anticholinerg wirkende Mittel drücken Stimmung und Wachheit.
Was Sie sonst verlangen
- Die Aktivierungsdokumentation. An welchen Angeboten hat sie im letzten Monat tatsächlich teilgenommen? Verlangen Sie den Nachweis, nicht den Eindruck.
- Was in der Pflegeplanung zu Teilnahme und Tagesstruktur steht, und wer es umsetzt.
- Was versucht wurde, um sie aus dem Zimmer zu holen, und mit welchem Ergebnis.
Was Sie selbst tun können — und es wirkt
- Verlässliche Besuche schlagen lange Besuche. Zwanzig Minuten dreimal die Woche an denselben Tagen geben der Woche eine Struktur; drei Stunden am Sonntag nicht.
- Bringen Sie eine Aufgabe mit. Wäsche zusammenlegen, Fotos mit Namen auf der Rückseite ansehen, gemeinsam etwas rüsten. Wer noch eine Rolle hat, zieht sich weniger zurück.
- Holen Sie sie aus dem Zimmer, und sei es nur auf den Gang oder in den Garten. Licht und Bewegung wirken auf den Schlaf, der Schlaf auf die Stimmung.
- Fragen Sie nach dem Zimmer. Weit weg von den Gemeinschaftsräumen isoliert man. Ein Wechsel ist eine legitime schriftliche Bitte.
- Prüfen Sie das Hörgerät bei jedem Besuch. Batterie, eingeschaltet, tatsächlich getragen. Die wirksamste und meistvergessene Massnahme überhaupt.
Wenn nichts geschieht
- Schriftliche Bitte an die Pflegedienstleitung um ein Gespräch mit Termin und Aufnahme in die Pflegeplanung.
- Der Heim- oder Hausarzt, für Abklärung, Medikationsprüfung und die Anordnung einer Psychotherapie.
- Heimkommission oder Bewohnerrat, wenn das Problem das ganze Haus betrifft.
- Die kantonale Aufsichtsstelle über die Pflegeheime — die Zuständigkeit ist kantonal verschieden; fragen Sie im Zweifel bei der Gemeinde nach.
- Die KESB, wenn es um Vertretung, Urteilsunfähigkeit oder eine Gefährdungsmeldung geht.
Wenn das Problem das Haus ist, nicht der Mensch
Es gibt einen Unterschied zwischen einem Haus, in dem Ihre Mutter traurig ist, und einem, in dem alle im Zimmer sitzen. Wenn der Aufenthaltsraum um vier Uhr nachmittags leer ist, wenn ein Fernseher vor zehn Menschen läuft, die nicht miteinander sprechen, wenn das Angebot ein Aushang ist statt einer dokumentierten Teilnahme — dann liegt es nicht an der Stimmung Ihrer Mutter.
Wenn Sie zu diesem Schluss gekommen sind und keine zweite Telefonrunde mehr in sich haben: Diesen Teil übernehmen wir. Sagen Sie uns Region, Pflegebedarf und was hier schiefgelaufen ist — Sie bekommen eine Auswahl an Häusern, die einen Anruf wert sind, für CHF 99. Erhalten Sie nicht mindestens 3 Häuser, die zu Gebiet und Kriterien passen, erstatten wir den vollen Betrag. Hier starten
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information für Angehörige und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Diagnose und Therapie entscheiden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte; Kostenbeteiligung und Aufsichtszuständigkeiten richten sich nach Versicherungsmodell und Kanton. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.