Das folgenreichste Missverständnis
Ihre Mutter hat eine Demenz. Seit einigen Wochen schreit sie beim Waschen, stösst die Hände weg, ruft nachts, isst weniger. Im Gespräch fällt der Satz, der jede weitere Frage beendet: «die Erkrankung schreitet eben fort». Und dann kommt der Vorschlag: abends etwas zur Beruhigung.
Halten Sie kurz inne bei einer Möglichkeit, die fast nie zuerst genannt wird: was, wenn sie Schmerzen hat?
Denn wer nicht mehr sagen kann «meine Hüfte tut weh», hört nicht auf, Schmerzen zu haben. Er hört nur auf, es sagen zu können. Der Schmerz kommt trotzdem heraus — als Verhalten: Abwehr bei der Körperpflege, Aggression genau dann, wenn man ihn bewegt, ständiges Rufen, Essensverweigerung, durchwachte Nächte. Oder das Gegenteil, ein stiller Rückzug. Alles davon wird als «herausforderndes Verhalten» dokumentiert.
Und hier passiert die Verwechslung: ein Schmerzproblem wird als psychiatrisches Problem gelesen und bekommt ein psychiatrisches Medikament. Die Person wird ruhig — nicht weil der Schmerz weg ist, sondern weil sie zu sediert ist, um ihn zu zeigen.
Der erste Schweizer Hebel: Schmerz ist ein nationaler Qualitätsindikator
Das wissen die wenigsten Familien. Die Schweiz erhebt in den Alters- und Pflegeheimen nationale medizinische Qualitätsindikatoren — und einer davon betrifft Schmerz. Die Daten stammen aus den Bedarfserfassungsinstrumenten, die das Haus ohnehin führt: BESA, RAI/RUG oder PLAISIR, je nach Kanton und Einrichtung.
Das heisst: die Schmerzerfassung ist keine Zusatzleistung, um die Sie bitten müssten. Sie ist Teil dessen, was das Haus systematisch erhebt. Daraus folgt die Frage:
«Wie steht Ihr Haus beim Qualitätsindikator Schmerz da — und mit welchem Instrument wurde sie zuletzt eingeschätzt?»
Keine Meinung gegen Meinung, sondern eine Zahl und ein Dokument. Zeigt man Ihnen beides, arbeitet das Haus gut. Heisst es «sie wirkt nicht schmerzgeplagt», hat niemand eingeschätzt. Heisst es «sie kann nicht mitarbeiten, also ist das nicht beurteilbar», steht die Antwort weiter unten.
Der zweite Hebel: eine beruhigende Medikation braucht eine Grundlage
Wenn Ihre Mutter urteilsunfähig ist, entscheidet nicht einfach das Haus. Das Erwachsenenschutzrecht im Zivilgesetzbuch regelt, wer für sie über medizinische Massnahmen entscheidet: Es braucht einen Behandlungsplan, der mit der vertretungsberechtigten Person besprochen wird — je nach Situation die in einem Vorsorgeauftrag oder einer Patientenverfügung bezeichnete Person, eine Beiständin mit Vertretungsrecht oder nahe Angehörige in der gesetzlichen Reihenfolge.
Praktisch heisst das: jemand muss der beruhigenden Medikation zugestimmt haben, und diese Person hat Anspruch auf die Information, worum es geht und welche Alternativen bestehen. Wenn niemand Sie gefragt hat und Sie die vertretungsberechtigte Person sind, ist das die Frage, die Sie stellen. Bei Uneinigkeit oder Zweifeln kann die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) angerufen werden.
Und die naheliegende Anschlussfrage lautet: welche Alternativen wurden vorher geprüft — war Schmerz eine davon?
«Sie kann es nicht sagen» heisst nicht «man kann es nicht messen»
Jemanden mit fortgeschrittener Demenz zu fragen «wie stark ist der Schmerz von null bis zehn?» funktioniert nicht — das stimmt. Die richtige Schlussfolgerung ist aber nicht, dass Schmerz unmessbar wäre, sondern dass ein anderes Instrument gehört.
Für Menschen ohne verbale Äusserung gibt es Fremdeinschätzungsinstrumente, entwickelt genau dafür; im deutschsprachigen Raum ist BESD das gebräuchlichste. Beobachtet werden Atmung, Lautäusserung, Gesichtsausdruck, Körpersprache und Trostbarkeit. Es braucht keine Untersuchung und keine Mitarbeit, nur jemanden, der ein paar Minuten hinschaut — vor allem während bewegt wird.
«Nicht beurteilbar» ist deshalb keine klinische Feststellung, sondern die Beschreibung eines Instruments, das nicht benutzt wurde.
Warum Schmerz so häufig übersehen wird
- Arthrose in Hüfte, Knie, Schulter und Wirbelsäule — Schmerz, der bei Bewegung auftritt, also genau beim Transfer und bei der Pflege.
- Folgen alter Frakturen.
- Der Mund: eine Prothese, die nicht mehr sitzt, ein Abszess, entzündetes Zahnfleisch. Zahnbehandlungen sind in der Schweiz grundsätzlich nicht Sache der Grundversicherung — und genau deshalb bleibt der Mund der blinde Fleck.
- Dekubitus und Verbandwechsel, die während der Versorgung wehtun.
- Hartnäckige Obstipation, Harnverhalt: echter Schmerz, einfach zu beheben, fast nie vermutet.
- Neuropathien, Schmerzen nach Schlaganfall, eingewachsene Nägel, Füsse, die niemand ansieht.
Das Paradox: wer eine fortgeschrittene Demenz hat, hat die höchste Wahrscheinlichkeit für Schmerzen und die geringste, ein Schmerzmittel zu bekommen.
Die Falle mit «bei Bedarf»
Schauen Sie in den Medikamentenplan und suchen Sie die zwei Wörter, die alles entscheiden: viele Schmerzmittel sind bei Bedarf angesetzt. Für einen orientierten Menschen ist das sinnvoll. Für einen Menschen, der sich nicht melden kann, bedeutet «bei Bedarf» in der Praxis nie: das Medikament steht auf dem Papier, kommt nie an, und die Dokumentation ist formal in Ordnung.
«Können wir für eine Woche ein Schmerzmittel nach festem Zeitplan geben und schauen, ob sich das Verhalten ändert?»
Der analgetische Behandlungsversuch: ein einfaches Schmerzmittel zu festen Zeiten — nicht bei Bedarf — über einen definierten Zeitraum, dann beobachten. Wird die Unruhe weniger, haben Sie die Antwort und ein Psychopharmakon vermieden. Ändert sich nichts, haben Sie Schmerz mit einer echten Information ausgeschlossen statt mit einem Eindruck.
Was Sie selbst sehen können
- Kommen Sie einmal während der Körperpflege oder beim Transfer, nicht am ruhigen Nachmittag im Sessel. Gelenkschmerz zeigt sich bei Bewegung: das Zusammenzucken, die Hand, die wegzieht, der Körper, der sich versteift.
- Achten Sie beim Bewegen auf das Gesicht: gerunzelte Stirn, zusammengekniffene Augen, verzogener Mund.
- Schauen Sie ihr in den Mund. Wirklich.
- Fassen Sie ihre Füsse an: lange oder eingewachsene Nägel, Zehen übereinander, Schuhe, die nicht mehr passen.
- Fragen Sie, wann der letzte Stuhlgang war.
- Achten Sie darauf, ob die Unruhe eine Uhrzeit hat. Kommt sie immer zur selben Zeit, ist es keine Stimmung, sondern ein Ereignis.
Schriftlich festhalten
Was Sie mündlich erreichen, ist beim nächsten Schichtwechsel weg. Verlangen Sie einen Eintrag in die Pflegeplanung, mit zuständiger Person und Häufigkeit: «Schmerzeinschätzung mit Fremdeinschätzungsinstrument zweimal wöchentlich und vor der Körperpflege», «Überprüfung der Schmerztherapie nach sieben Tagen». Ein schriftliches Ziel ist beim nächsten Standortgespräch überprüfbar.
Wenn sich nichts bewegt
Der Reihe nach: Heimärztin oder Hausarzt und Pflegedienstleitung, dann schriftlich — eine E-Mail genügt, sie erzeugt ein Datum —, dann die Heimleitung, die Heim- oder Bewohnerkommission, die kantonale Aufsichts- beziehungsweise Bewilligungsbehörde und, wo es um Entscheidungen für eine urteilsunfähige Person geht, die KESB. Mehrere Kantone haben zudem eine Ombudsstelle für das Gesundheitswesen, die kostenlos berät. Sie können ausserdem den Beizug eines Palliative-Care-Konsiliardienstes anregen: Palliative Care beschränkt sich nicht auf die letzten Tage.
Zum Ton: Sie haben es fast nie mit Böswilligkeit zu tun, sondern mit einer Organisation, die nicht in diese Richtung geschaut hat, weil niemand danach gefragt hat. Die Frage nach Instrument und Wert beschuldigt niemanden.
Wenn das Haus nicht passt
Manchmal lautet die Antwort nicht «nochmals fragen», sondern «anderes Haus». Ein Heim, in dem Schmerz systematisch eingeschätzt und dokumentiert wird, ist etwas anderes als eines, in dem Unruhe mit Tropfen beendet wird.
Genau da hilft Curalune. Wir sehen uns Ihre Situation an, nennen Ihnen die Alters- und Pflegeheime in Ihrer Region, die realistisch passen, und sagen Ihnen, was Sie dort fragen sollen — auch dazu, wie Schmerz bei Menschen erfasst wird, die ihn nicht äussern können. Die Fallanalyse kostet CHF 99 und braucht nur wenige Minuten. Erhalten Sie nicht mindestens 3 Häuser, die zu Gebiet und Kriterien passen, erstatten wir den vollen Betrag. Hier starten Sie Ihre Anfrage
Das Wichtigste in Kürze
- Wer nicht sagen kann «es tut weh», zeigt es als Verhalten — und dieses Verhalten bekommt oft ein Psychopharmakon.
- Schmerz ist ein nationaler Qualitätsindikator: das Haus erhebt die Zahl bereits, Sie dürfen danach fragen.
- Bei Urteilsunfähigkeit braucht es einen Behandlungsplan und die Zustimmung der vertretungsberechtigten Person; im Streitfall ist die KESB zuständig.
- «Nicht beurteilbar» ist falsch: dafür gibt es Fremdeinschätzung, vor allem BESD.
- Vorsicht bei Schmerzmitteln bei Bedarf: wer sich nicht melden kann, bekommt sie faktisch nie.
- Schlagen Sie einen Behandlungsversuch nach festem Zeitplan vor und besuchen Sie sie einmal während der Pflege.
Dieser Text ist eine allgemeine Orientierungshilfe und ersetzt weder ärztlichen noch rechtlichen Rat im Einzelfall. Über jede Änderung der Medikation entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt; Bewilligung, Aufsicht und Erfassungsinstrumente sind kantonal geregelt. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.