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Ratgeber

Guide11 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 28.07.2026

Sie lässt sich nicht waschen und nimmt die Tabletten nicht: was in der Schweiz gilt

Urteilsfähigkeit ist relativ — sie wird für diese Handlung und diesen Moment beurteilt. Und gegen bewegungseinschränkende Massnahmen im Heim kann jede nahestehende Person jederzeit die KESB anrufen.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

Der Anruf

Die Pflegedienstleitung ruft an: Ihre Mutter lasse sich seit Tagen nicht waschen, spucke die Tabletten aus, schiebe das Essen weg. Man fragt Sie, was zu tun sei — und im Unterton steht, dass Sie das nun entscheiden sollen.

Genau hier biegen die meisten Familien falsch ab. Beginnen wir mit dem, was rechtlich gilt.

Ablehnen ist ein Recht, kein Symptom

Jede Behandlung und jede pflegerische Massnahme setzt eine Einwilligung voraus. Und die Urteilsfähigkeit ist im Schweizer Recht relativ: Sie wird bezogen auf eine bestimmte Handlung und einen bestimmten Zeitpunkt beurteilt, nicht pauschal und nicht aus einer Diagnose abgeleitet. Ihre Mutter kann ihre Finanzen nicht mehr überblicken und trotzdem urteilsfähig entscheiden, dass sie heute Morgen nicht geduscht werden will.

Ist sie für diese Frage nicht mehr urteilsfähig, greift die gesetzliche Ordnung: Zuerst gilt eine Patientenverfügung — sie ist in der Schweiz verbindlich —, dann ein Vorsorgeauftrag, und erst danach die im Gesetz festgelegte Kaskade der vertretungsberechtigten Personen. Fragen Sie das Heim, welches Dokument vorliegt und wer danach entscheidungsbefugt ist. Dass Sie die Tochter sind, macht Sie nicht automatisch zur vertretungsberechtigten Person.

Wenn das Haus zum Medikament greift

Ein Medikament, das gegeben wird, um Abwehr zu dämpfen, ist keine Therapie, sondern eine bewegungseinschränkende Massnahme. Das Erwachsenenschutzrecht verlangt dafür eine Begründung im Einzelfall, Protokollierung, kürzestmögliche Dauer und regelmässige Überprüfung, und die betroffene oder vertretungsberechtigte Person ist einzubeziehen.

Und hier liegt der schweizerische Hebel, den kaum jemand kennt: Gegen eine solche Massnahme in einer Einrichtung können die betroffene Person und jede ihr nahestehende Person jederzeit die KESB anrufen. Ohne Vertretungsbefugnis, ohne Anwalt, ohne Formular.

Vor dem Recht: die drei Ursachen

  1. Schmerzen. Wer beim Bewegen Schmerzen hat, wehrt sich gegen die Körperpflege. Bei Demenz wird das nicht in Worten gesagt. Fragen Sie nach einer Schmerzerfassung mit einem Beobachtungsinstrument.
  2. Delir. Eine Ablehnung, die über Tage neu entstanden ist, mit schwankender Verwirrtheit, ist bis zum Beweis des Gegenteils ein Delir: Harnwegsinfekt, Austrocknung, Verstopfung, neues Medikament.
  3. Die Situation selbst. Fremde Hände, kaltes Wasser, ein Mann, der eine Frau wäscht, die das nie erlebt hat, Hektik um sieben Uhr früh. Dagegen wehrt sich jeder — es heisst nur mit 88 „Verweigerung".

Bei den Tabletten kommt eine vierte Ursache dazu: Schluckstörungen. Wer sich verschluckt, spuckt Tabletten aus. Das ist ein Fall für die Logopädie und für die Darreichungsform.

Was Sie verlangen

  • Eine Überprüfung der gesamten Medikation — welche Tabletten sind in dieser Lebensphase noch sinnvoll?
  • Andere Darreichungsformen: Tropfen, Schmelztabletten, Pflaster.
  • Eine andere Pflegesituation: andere Tageszeit, dieselbe Pflegefachperson, gleichgeschlechtliche Pflege, Waschen in Etappen, Ankündigen statt Anfassen.
  • Alles in der Pflegeplanung, samt der Angabe, wie oft die Ablehnung tatsächlich vorkommt.

Und der Satz, der die halbe Sache löst: Wer um sieben Uhr ablehnt und um elf zustimmt, hat kein Verweigerungsproblem, sondern ein Dienstplanproblem.

Was Sie nicht akzeptieren

Medikamente heimlich im Essen. Das ist eine Behandlung ohne Einwilligung; sie gehört offen mit der Ärztin besprochen und protokolliert, nicht in der Küche entschieden.

Festhalten zu zweit als Routine. Einmalig in einer Notlage ist etwas anderes als ein tägliches Vorgehen, das nirgends dokumentiert ist.

Wenn es ernst wird

Wenn die Ablehnung Essen und Trinken betrifft und anhält, ist das keine Verhaltensfrage mehr. Verlangen Sie ein Gespräch mit Heim- oder Hausarzt über das Behandlungsziel und bringen Sie die Patientenverfügung mit. Bei fortgeschrittener Demenz verlängert eine Sonde das Leben in der Regel nicht und verbessert es nicht.

Wenn nichts geschieht

  1. Schriftliche Bitte um ein Gespräch mit Pflegedienstleitung und Arzt, mit Aufnahme in die Pflegeplanung.
  2. Einsicht in die Pflegedokumentation.
  3. Die KESB, bei allem, was nach bewegungseinschränkender Massnahme aussieht — oder mit einer Gefährdungsmeldung.
  4. Die kantonale Aufsichtsstelle über die Pflegeheime; die Zuständigkeit ist kantonal verschieden, im Zweifel fragen Sie bei der Gemeinde nach.

Und wenn es am Haus liegt

Ein Mensch, der sich wehrt, braucht Zeit, Kontinuität und immer dieselben Hände. Ein Haus mit hoher Fluktuation und viel Temporärpersonal kann das nicht liefern — und nennt es dann Verweigerung.

Wenn Sie zu diesem Schluss kommen und keine zweite Telefonrunde mehr in sich haben: Diesen Teil übernehmen wir. Sagen Sie uns Region, Pflegebedarf und was hier nicht funktioniert — Sie bekommen eine Auswahl an Häusern, die einen Anruf wert sind, für CHF 99. Erhalten Sie nicht mindestens 3 Häuser, die zu Gebiet und Kriterien passen, erstatten wir den vollen Betrag. Hier starten

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information für Angehörige und ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung. Über die Urteilsfähigkeit entscheiden die behandelnden Fachpersonen; Aufsichtszuständigkeiten sind kantonal geregelt. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.

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