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Ratgeber

Guide11 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 28.07.2026

„Sie schläft nicht, wir haben ihr etwas gegeben": die fünfzehn Stunden Nüchternheit und die anderen Ursachen

Meist schläft sie nicht wegen des Tagesablaufs, nicht wegen einer Schlafstörung. Was Sie über ihre tatsächliche Nacht fragen sollten, welche behebbaren Ursachen niemand prüft, und warum ein Schlafmittel im Alter oft mit einem Hüftbruch endet.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

Der Satz, den man genau hören sollte

„Sie schläft nicht, wir haben ihr etwas gegeben, damit sie zur Ruhe kommt." Das klingt fürsorglich, und oft ist es das auch. Aber bevor Sie es hinnehmen, lohnt eine Frage, die fast niemand stellt: Warum schläft sie nicht?

Denn in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle hat eine ältere Frau, die im Heim nicht schläft, keine Schlafstörung. Sie hat einen Tagesablauf, der Nachtschlaf beinahe unmöglich macht.

Wie ihre Nacht tatsächlich aussieht

Verlangen Sie die Nachtdokumentation der letzten Woche. Nicht den Eindruck von jemandem — die Dokumentation. Und prüfen Sie vier Dinge, die meistens alles erklären.

Wann wird sie ins Bett gebracht und wann geweckt. In vielen Häusern wird um halb acht abends zu Bett gebracht und um halb sieben geweckt, nicht weil sie es so möchte, sondern weil es zum Schichtwechsel passt. Elf Stunden im Bett sind für jeden zu viel: Der Schlaf zerfällt, und um drei Uhr ist sie wach. Das ist keine Schlaflosigkeit, das ist Arithmetik.

Wie oft ihre Tür aufgeht. Nachtrunden sind nötig, aber eine Taschenlampe im Gesicht alle zwei Stunden weckt jeden. Fragen Sie, ob die Intervalle in ihrem Fall verlängert oder die Kontrollen ohne Deckenlicht durchgeführt werden können.

Wie viel sie tagsüber schläft. Wer den Nachmittag dösend im Sessel vor dem Fernseher verbringt, hat die Nacht schon verloren. Bewegungsmangel am Tag und fehlendes Tageslicht sind die häufigste und die am seltensten behandelte Ursache.

Der Lärm. Wagen um sechs, Klingeln, ein laufender Fernseher im Stützpunkt, Türen. Kommen Sie einmal um sechs Uhr morgens vorbei: Zwanzig Minuten sagen mehr als drei Gespräche.

Die fünfzehn Stunden ohne Essen

Diesen Punkt rechnet fast niemand nach, und oft erklärt er allein schon alles. Gibt es um halb sechs Abendessen und um halb neun Frühstück, sind das fünfzehn Stunden ohne Nahrung. Eine ältere Frau wacht dann nachts auf — hungrig, mit trockenem Mund, bei Diabetes womöglich mit einer Unterzuckerung.

Die Lösung ist kein Schlafmittel, sondern eine Spätmahlzeit und etwas Erreichbares für die Nacht. Das ist eine konkrete, günstige Forderung, und sie lässt sich in die Pflegeplanung schreiben. Fragen Sie zugleich nach der Uhrzeit der Entwässerungstabletten: Werden sie morgens statt am Nachmittag gegeben, fällt die Hälfte der nächtlichen Toilettengänge weg.

Was zuerst ausgeschlossen gehört

  • Schmerz. Die häufigste und am meisten übersehene Ursache, besonders bei Menschen, die ihn nicht mehr benennen können. Fragen Sie, ob Schmerz mit einem Beobachtungsinstrument erfasst wurde und wann das Schmerzmittel gegeben wird.
  • Harndrang. Entwässerung am Abend, Harnwegsinfekt, Prostata — alles behandelbar.
  • Atemnot im Liegen, was auf eine Herzschwäche hinweist und nicht auf Schlaflosigkeit.
  • Unruhige Beine, im Alter häufig und selten erkannt.
  • Depression. Frühmorgendliches Erwachen ist ein klassisches Zeichen und wird anders behandelt.
  • Die bestehende Medikation. Manche Wirkstoffe stören den Schlaf. Eine Überprüfung der Liste gehört dazu.

Und wenn die Tablette trotzdem zur Debatte steht

Es gibt Situationen, in denen eine Behandlung sinnvoll ist; es geht nicht darum, sie grundsätzlich abzulehnen. Es geht darum zu wissen, worauf man sich einlässt.

Bei älteren Menschen erhöhen Benzodiazepine und die sogenannten Z-Substanzen nachweislich das Risiko für Stürze, Hüftfrakturen und Verwirrtheit am Folgetag. Deshalb empfehlen die Fachrichtlinien: niedrigste Dosis, kürzeste Dauer, regelmässige Überprüfung — und nicht ein Dauereintrag in der Medikamentenliste, was in der Praxis meist daraus wird.

Drei Fragen, wenn bereits begonnen wurde:

  • Was genau wird gegeben, in welcher Dosis, und seit wann?
  • Wer hat es verordnet, und wann ist die Überprüfung vorgesehen? Ohne Termin dauert eine „vorübergehende" Verordnung Jahre.
  • Ist ein schrittweises Ausschleichen geprüft worden? Das ist möglich, geschieht langsam — und niemals eigenmächtig durch die Familie.

Sechs Fragen, die Sie stellen sollten

  1. Wann wird sie ins Bett gebracht, wann geweckt, und wer hat das entschieden?
  2. Wie viele Stunden liegen zwischen Abendessen und Frühstück, und gibt es eine Spätmahlzeit?
  3. Wie oft geht nachts ihre Tür auf?
  4. Wurde Schmerz erfasst, und wann bekommt sie das Schmerzmittel?
  5. Wann werden die Entwässerungstabletten gegeben?
  6. Falls sie etwas zum Schlafen bekommt: was, seit wann, und wann wird es überprüft?

Wenn nichts passiert

Schriftlich an die Heimleitung, mit der Bitte, Zubettgeh- und Weckzeit, Spätmahlzeit und den Zeitpunkt der Entwässerung in der Pflegeplanung festzuhalten. Dort werden diese Dinge überprüfbar, und sie kosten kein Geld. Bleibt es dabei, ist die kantonale Heimaufsicht der nächste Schritt; geht es um die Medikation, die behandelnde Ärztin. Und da die Pflegeeinstufung den finanzierten Aufwand bestimmt: Wenn nächtliche Betreuung tatsächlich mehr Zeit braucht, gehört das in die nächste Neubeurteilung.

Womit Sie anfangen

Machen Sie diese Woche eine einzige Sache: Fragen Sie, wann sie ins Bett gebracht wird. Lautet die Antwort „gegen halb acht", haben Sie die Erklärung dafür, warum sie um drei Uhr wach ist — und eine Änderung, die kein Rezept braucht.

Wenn Sie das nicht allein führen möchten, übernehmen wir es. Für CHF 99 nehmen wir die Situation Ihrer Mutter auf, suchen in Ihrer Region die Häuser, die auf diese Fragen tatsächlich antworten, und melden Ihnen zurück, was gesagt wurde — mit Namen und Daten. Hier beginnen

Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche Beurteilung im Einzelfall. Kein Medikament darf ohne die behandelnde Ärztin abgesetzt oder verändert werden: Ein Schlafmittel wird schrittweise und begleitet ausgeschlichen. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.

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