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Ratgeber

Dringend11 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 28.07.2026

Sie ist im Pflegeheim gestürzt: die sechs Fragen — und warum ein Bettgitter die falsche Antwort ist

Ein Anruf: Sie ist gestürzt, man hat sie aufgehoben, es geht ihr gut. Dann passiert es wieder. Stürze passieren auch dort, wo gut gearbeitet wird — aber jeder Sturz muss eine Einschätzung, eine Anpassung der Pflegeplanung und einen Eintrag nach sich ziehen. Und die häufigste Antwort darauf ist in der Schweiz ein gemessener Qualitätsindikator.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

Der Anruf

«Ihre Mutter ist gestürzt, wir haben sie aufgehoben, es geht ihr gut.» Sie bedanken sich, legen auf, und die Frage, die Sie nicht gestellt haben, bleibt: Wie ist es passiert?

Dann passiert es wieder. Und beim dritten Mal merken Sie, dass Ihnen nie jemand gesagt hat, was nach dem ersten Mal geändert wurde.

Beginnen wir ehrlich: Stürze passieren auch in Häusern, die gut arbeiten. Wer geht, stürzt gelegentlich; wer nie stürzt, steht oft gar nicht mehr auf — und das ist kein gutes Ergebnis. Es geht nicht um den Sturz, sondern um das, was danach geschieht.

Was nach jedem Sturz geschehen muss

  • Eine sofortige Einschätzung: Bewusstsein, Schmerz, Belastbarkeit, Verdacht auf Kopfverletzung — besonders wichtig bei Blutverdünnern, wo auch ein leichter Anstoss abgeklärt gehört.
  • Ein Eintrag in der Pflegedokumentation: Datum, Uhrzeit, Ort, Hergang, wer anwesend war, was veranlasst wurde.
  • Die Ursachensuche. Stürze haben Ursachen, und die meisten sind veränderbar: ein neu angesetztes Schlafmittel, Blutdruckabfall beim Aufstehen, ein Harnwegsinfekt, falsches Schuhwerk, eine veraltete Brille, eine unerreichbare Rufanlage, der unbeleuchtete Weg zur Toilette.
  • Eine Anpassung der Pflegeplanung. Ist sie nach einem Sturz unverändert, wurde keine Konsequenz gezogen.
  • Information der Angehörigen — nicht nur ein Höflichkeitsanruf.

Die sechs Fragen

Eine einzige E-Mail an die Pflegedienstleitung:

  1. «Wo und wie ist der Sturz passiert, und wer war anwesend?»
  2. «Welche Einschätzung wurde unmittelbar danach vorgenommen, und durch wen?»
  3. «Wurde eine medizinische Ursache ausgeschlossen — Blutdruck, Infekt, Wirkung eines kürzlich angesetzten Medikaments?»
  4. «Wie lautet die Sturzrisikoeinschätzung, und wann wurde sie zuletzt aktualisiert?»
  5. «Was wurde in der Pflegeplanung daraufhin geändert?»
  6. «Wie viele Stürze gab es in den letzten sechs Monaten?»

Die letzte verändert alles. Ein Sturz ist ein Ereignis; drei Stürze in zwei Monaten sind eine Zahl, und eine Zahl verlangt eine andere Antwort als eine Beruhigung.

Die Verbindung, die kaum jemand herstellt

Ist sie kurz nach dem Ansetzen eines Schlaf- oder Beruhigungsmittels gestürzt, gehören beide Dinge in dieselbe E-Mail. Bei älteren Menschen erhöhen diese Wirkstoffe das Sturzrisiko — und die erste Massnahme ist die Überprüfung der Medikation, nicht ein Bettgitter.

Und hier greift ein schweizerischer Hebel: Polymedikation ist einer der national erhobenen Qualitätsindikatoren der Pflegeheime. Das Haus hat dazu eine Kennzahl. Fragen Sie danach.

Warum das Bettgitter in der Schweiz besonders heikel ist

Die häufigste Antwort auf Stürze ist eine bewegungseinschränkende Massnahme: ein Bettgitter, ein Gurt, ein Stuhl, aus dem man nicht aufsteht. Sie ist die schnellste und die schlechteste. Sie verhindert Stürze nicht — sie verlagert sie und erhöht ihre Schwere.

Zwei Dinge kommen hier zusammen:

  • Das Gesetz schreibt ein Protokoll vor. Eine bewegungseinschränkende Massnahme ist nur als letztes Mittel zulässig, muss schriftlich festhalten, wer sie angeordnet hat, warum und für wie lange, und der vertretungsberechtigten Person mitgeteilt werden. Die Frage lautet: «Wo ist das Protokoll, wer hat entschieden, und für welche Dauer?» Bleibt die Antwort unklar, kann die Erwachsenenschutzbehörde angerufen werden — kostenlos, von jeder Person.
  • Es ist ein gemessener Indikator. Bewegungseinschränkende Massnahmen gehören zu den national erhobenen Qualitätsindikatoren. Ein Haus, das reflexartig zum Gurt greift, sieht das in seinen eigenen Zahlen — fragen Sie danach.

Fragen Sie stattdessen nach den Alternativen: Niederflurbett, Matratze davor, Nachtlicht, freier Weg zur Toilette, Medikamentenüberprüfung, Physiotherapie für Gleichgewicht und Kraft, passendes Schuhwerk.

Wenn der Sturz ernste Folgen hatte

  • Verlangen Sie Einsicht in die Pflegedokumentation — sofort, nicht Monate später.
  • Lassen Sie ausserhalb des Hauses untersuchen und den Befund schriftlich geben.
  • Fotografieren und datieren Sie Hämatome oder Verletzungen.
  • Schreiben Sie der Heimleitung mit Frist. Führt das nicht weiter: die kantonale Aufsichtsstelle, die dem Heim die Betriebsbewilligung erteilt, und für die Begleitung Pro Senectute oder die Sozialberatung der Gemeinde.
  • Prüfen Sie eine neue Pflegebedarfseinstufung: Wer nach einem Sturz mehr Hilfe braucht, gehört oft in eine andere Stufe — vorgeschlagen wird das nicht von selbst.

Der praktische Punkt

Fragen Sie nicht nach Schuld, sondern danach, was in der Pflegeplanung geändert wurde und wie viele Stürze es in sechs Monaten gab. Lassen Sie Stürze und Medikation zusammen anschauen. Und wenn ein Bettgitter vorgeschlagen wird, verlangen Sie das Protokoll — es ist eine rechtlich geregelte Massnahme, keine Pflegeentscheidung.

Zeigen die Antworten, dass das Risiko hier nicht gesteuert wird, gibt Ihnen Curalune Hilfe den Startpunkt: 3–5 passende Einrichtungen für die tatsächliche Situation innerhalb von 24 Arbeitsstunden, mit Kontaktdaten, Links und einer fertigen Nachricht an alle gleichzeitig. CHF 99 einmalig. Erhalten Sie nicht mindestens 3 Häuser, die zu Gebiet und Kriterien passen, erstatten wir den vollen Betrag. Hier starten

Die gesetzlichen Voraussetzungen bewegungseinschränkender Massnahmen und die Protokollpflichten, die national erhobenen Qualitätsindikatoren, die Anforderungen an die Pflegedokumentation und die Zuständigkeiten von kantonaler Aufsicht und Erwachsenenschutzbehörde richten sich nach Bundesrecht und kantonalen Regeln und werden regelmässig angepasst. Setzen Sie niemals eigenmächtig ein Medikament ab: Sprechen Sie mit der behandelnden Ärztin. Kostenlose Beratung bieten Pro Senectute und die Sozialberatung Ihrer Gemeinde. Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt weder ärztlichen Rat noch Rechtsberatung. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.

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