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Ratgeber

Guide11 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 28.07.2026

Wer ist der Arzt meiner Mutter im Heim? Freie Arztwahl, Versicherungsmodell und die Rechnung, die niemand erwartet

Im Alters- und Pflegeheim bleibt die freie Arztwahl bestehen — aber das Versicherungsmodell kann sie teuer machen. Wer die Arztbesuche zahlt, warum die Medikamente separat verrechnet werden, und wer entscheidet, wenn Ihre Mutter es nicht mehr kann.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

Die erste Rechnung nach dem Eintritt

Ihre Mutter ist seit zwei Monaten im Alters- und Pflegeheim. Die Heimtaxe kennen Sie, die haben Sie durchgerechnet. Dann kommt Post von der Krankenkasse mit Positionen, die Sie nicht erwartet haben: Arztkonsultationen im Heim, Medikamente, Laboranalysen, dazu Franchise und Selbstbehalt.

Das ist kein Fehler. Es ist die Folge einer Trennung, die im Schweizer System sauber gezogen ist und die Familien beim Eintritt fast nie erklärt bekommen: Pflege und Betreuung sind das eine, medizinische Behandlung ist das andere. Die Heimtaxe deckt das erste. Das zweite läuft über die Grundversicherung, mit allem, was dazugehört.

Was die Heimtaxe abdeckt — und was nicht

Die Rechnung eines Heims besteht aus drei Teilen, und es lohnt sich, sie einmal auseinanderzunehmen.

  • Pension und Betreuung — Wohnen, Verpflegung, Reinigung, Aktivierung. Vollständig zulasten der Bewohnerin beziehungsweise, wenn die Mittel nicht reichen, der Ergänzungsleistungen.
  • Pflege — nach Pflegestufe abgerechnet. Die Krankenkasse zahlt einen fixen Beitrag pro Stufe, die Bewohnerin einen gesetzlich gedeckelten Anteil, und den Rest übernimmt die öffentliche Hand — Kanton oder Wohnsitzgemeinde. Wie diese Restfinanzierung geregelt ist, unterscheidet sich kantonal erheblich.
  • Medizinische Behandlung — Arztbesuche, Medikamente, Untersuchungen. Läuft über die Grundversicherung, mit Franchise und Selbstbehalt, genau wie zu Hause.

Der dritte Punkt ist der, der überrascht. Wer eine hohe Franchise gewählt hat, weil die Mutter jahrelang kaum zum Arzt ging, zahlt sie im Heim nun sicher jedes Jahr aus. Prüfen Sie, ob das Modell noch passt — ein Wechsel ist auf den Jahresbeginn möglich und muss fristgerecht angemeldet werden.

Freie Arztwahl — mit einem Vorbehalt, den viele übersehen

Die freie Arztwahl endet nicht an der Heimtür. Kein Heimvertrag darf den Eintritt davon abhängig machen, dass ein bestimmter Arzt die Behandlung übernimmt.

Der Vorbehalt liegt woanders: beim Versicherungsmodell. Hat Ihre Mutter ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell — und das haben sehr viele, weil es die Prämie senkt —, dann hat sie sich vertraglich verpflichtet, den vereinbarten Weg einzuhalten. Wenn im Heim plötzlich ein anderer Arzt betreut, ohne dass das Modell angepasst oder der vorgeschriebene Weg eingehalten wird, kann der Versicherer Leistungen kürzen. Das ist kein theoretisches Risiko, sondern eine der häufigsten unangenehmen Überraschungen nach einem Heimeintritt.

Klären Sie deshalb vor dem Eintritt zwei Dinge: welches Modell Ihre Mutter hat, und ob der Arzt, der sie im Heim betreuen wird, darin vorgesehen ist. Beides steht in der Police, und beides lässt sich ändern — aber nicht rückwirkend, wenn die Rechnung schon da ist.

Heimarzt oder eigener Hausarzt

Viele Schweizer Heime arbeiten mit einem oder wenigen Heimärzten, die regelmässig Visiten machen. Das ist organisatorisch sinnvoll: Jemand kennt die Bewohnerinnen, kennt das Pflegeteam und bemerkt Veränderungen früh.

Trotzdem gilt dasselbe wie überall: Der Hausarzt, der Ihre Mutter dreissig Jahre begleitet hat, wird nicht vierzig Kilometer für einen Hausbesuch fahren, und er muss es auch nicht. Die ehrliche Abwägung lautet nicht "vertrauter Arzt gegen fremder Arzt", sondern "ein Arzt, der kommt, gegen einen, der nicht kommt". Wenn Sie wechseln, verlangen Sie die Übergabe der Unterlagen: Medikationsliste, Vorbefunde, Unverträglichkeiten. Eine Neubeurteilung ohne Vorgeschichte beginnt bei null, und das ist bei einer betagten Frau mit zwölf Dauermedikamenten der falsche Startpunkt.

Nachts

Es gehört klar gesagt: Nachts ist in keinem Heim ein Arzt im Haus. Es gibt Pflegepersonal, ein Protokoll und ein Telefon. Ausserhalb der Praxiszeiten übernimmt der ärztliche Notfalldienst, im Notfall die 144.

Die brauchbare Frage ist deshalb nicht, ob nachts ein Arzt da ist, sondern wer um drei Uhr entscheidet, ob die Ambulanz kommt — und mit welcher schriftlichen Vorgabe. Wenn Ihre Mutter eine Erkrankung mit absehbaren Verschlechterungen hat, verlangen Sie, dass das Vorgehen in der Pflegedokumentation festgehalten ist, einschliesslich der Frage, ob eine Spitaleinweisung überhaupt gewünscht ist.

Wer entscheidet, wenn sie es nicht mehr kann

Das Schweizer Erwachsenenschutzrecht regelt das präziser, als die meisten Familien wissen — und die Reihenfolge ist verbindlich. Zuerst gilt, was Ihre Mutter selbst festgelegt hat: die Patientenverfügung für die medizinischen Massnahmen, der Vorsorgeauftrag für die Person, die für sie handeln darf. Fehlen beide, greift eine gesetzliche Kaskade von vertretungsberechtigten Personen — beginnend bei einer allfällig eingesetzten Beistandschaft mit Vertretungsrecht, dann Ehegatte oder eingetragene Partnerin im gemeinsamen Haushalt, dann Nachkommen, Eltern, Geschwister, jeweils sofern sie ihr regelmässig persönlich Beistand leisten.

Zwei praktische Folgerungen. Erstens: Wenn mehrere Kinder unterschiedlicher Meinung sind, ist die Kaskade kein Schiedsrichter — dann führt der Weg zur KESB, und das dauert. Ein Vorsorgeauftrag verhindert genau das. Zweitens: Eine Patientenverfügung, die zu Hause in der Schublade liegt, wirkt nicht. Sie gehört in die Heimakte, und der Eintrag auf der Versichertenkarte hilft zusätzlich.

Sechs Fragen vor dem Eintritt

  1. Gibt es einen Heimarzt, an welchen Tagen, und wie viele Bewohnerinnen betreut er?
  2. Ist das Versicherungsmodell meiner Mutter mit dieser Betreuung vereinbar? Police prüfen, bevor die erste Rechnung kommt.
  3. Welche Leistungen sind in der Taxe enthalten und welche werden separat verrechnet? Verlangen Sie die Liste — Medikamente, Verbrauchsmaterial, Podologie, Transporte.
  4. Wie werde ich über eine Änderung der Medikation informiert?
  5. Liegen Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag in der Akte, und sind sie aktuell?
  6. Wie ist der Notfallablauf nachts geregelt, und wer entscheidet über eine Spitaleinweisung?

Wenn nichts passiert

Schriftlich an die Heimleitung, eine Frage, ein Datum. Bleibt die Antwort aus, ist die kantonale Heimaufsicht beziehungsweise die zuständige kantonale Stelle für Alters- und Pflegeheime der nächste Schritt. Geht es um eine Rechnung oder eine Leistungskürzung der Krankenkasse, wenden Sie sich an die Ombudsstelle der Krankenversicherung, die kostenlos vermittelt. Reichen die Mittel für die Heimtaxe nicht, prüfen Sie Ergänzungsleistungen bei der Ausgleichskasse Ihrer Wohnsitzgemeinde — auch Krankheits- und Behinderungskosten können darüber vergütet werden.

Womit Sie anfangen

Wenn Sie noch suchen, sagt die Frage "wer betreut ärztlich, an welchen Tagen, und was wird separat verrechnet?" in zwei Minuten mehr aus als eine Hausführung. Ist Ihre Mutter schon eingetreten und die erste Kassenrechnung hat Sie überrascht, ist nichts verloren: Diese sechs Fragen stellt man schriftlich, und sie werden fast immer beantwortet.

Wenn Sie das nicht allein führen möchten, übernehmen wir es. Für CHF 99 nehmen wir die Situation Ihrer Mutter auf, suchen in Ihrer Region die Häuser, die auf diese Fragen tatsächlich antworten, und melden Ihnen zurück, was gesagt wurde — mit Namen und Daten. Hier beginnen

Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche, versicherungsrechtliche oder juristische Beratung im Einzelfall. Pflegefinanzierung und Heimaufsicht sind kantonal geregelt und unterscheiden sich: Prüfen Sie Heimvertrag, Taxordnung und Versicherungspolice. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.

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