Bei einem Berner Pflegeheimangebot mit Ergänzungsleistungen darf die Rechnung nicht so geplant werden, als müsse jeder Franken für das Heim verwendet werden. Artikel 6 der kantonalen Einführungsverordnung erkennt für Personen, die dauernd oder längere Zeit in den erfassten Heimen oder Spitälern leben, monatlich 387 Franken für persönliche Auslagen an. Dieser Betrag ist ein wichtiger Prüfpunkt für Kleidung, Telefon, kleine Anschaffungen, Coiffeur und soziale Teilhabe.
Er ist aber kein pauschales Taschengeld, das das Heim zusätzlich auszahlt, und keine Garantie für die Finanzierung jedes Extras. Familien sollten Heimtarif, EL-Berechnung und private Zusatzkosten nebeneinanderlegen. Ziel ist, dass der anerkannte persönliche Betrag nicht bereits durch schlecht erklärte Pflichtpakete verbraucht wird.
Prüfen, ob die Regel für den Platz gilt
Fragen Sie, unter welche Kategorie der Verordnung das Heim fällt und ob der Aufenthalt als dauernd oder längere Zeit gilt. Lassen Sie die Heimbezeichnung, Pflegestufe und den Beginn auf den Unterlagen bestätigen. Ein Kurzaufenthalt kann anders zu behandeln sein.
Verwenden Sie die aktuelle EL-Verfügung als Grundlage. Eine Verkaufsberechnung des Heims ist nur eine Schätzung, solange die zuständige Ausgleichskasse nicht entschieden hat.
Die 387 Franken im Monatsbudget sichtbar machen
Legen Sie eine eigene Budgetzeile persönliche Auslagen an. Ziehen Sie den Betrag nicht vorschnell vom Heimtarif ab, sondern zeigen Sie, wie er in der EL-Berechnung anerkannt wird und wofür er verfügbar bleiben soll.
Planen Sie Kleidung, Körperpflege, Kommunikation, Geschenke, Mobilität und Freizeit. Bei teureren persönlichen Bedürfnissen braucht es eine zusätzliche Lösung; der anerkannte Betrag allein deckt nicht automatisch alles.
Teilen Sie den Betrag nicht automatisch durch dreissig und geben jeden Tag gleich viel frei. Manche Ausgaben fallen saisonal oder unregelmässig an. Ein kleiner Übertrag von Monat zu Monat kann sinnvoll sein, sofern Verwaltung, Zustimmung und Eigentum am Guthaben klar dokumentiert werden.
Heimkosten und persönliche Extras trennen
Fordern Sie eine Liste der im Tarif enthaltenen Leistungen und der Zusatzkosten. Markieren Sie obligatorische und freiwillige Angebote. Ein Standardpaket für Telefon, Wäsche oder Unterhaltung kann den persönlichen Spielraum stark vermindern, auch wenn es vertraglich zulässig ist.
Fragen Sie nach günstigeren Varianten und Einzelbezug. Berechnen Sie einen normalen und einen kostenintensiven Monat. Die 387 Franken sollten nicht als Argument dienen, jeden Zusatz bis zur Grenze auszuschöpfen.
Tarifausweis und Pflegestufe kontrollieren
Für bestimmte Heimkategorien verlangt die Verordnung Angaben auf einem von der Ausgleichskasse anerkannten Tarifausweis und eine Bestätigung durch die vorgesehenen Personen. Fragen Sie nach dem für die EL verwendeten Dokument und gleichen Sie Pflegestufe, Tarif und Datum ab.
Eine falsche Einstufung kann den anerkannten Heimkostenbetrag verändern. Lassen Sie erklären, wie BESA oder RAI eingesetzt wird und wie eine Veränderung des Pflegebedarfs gemeldet wird.
Bruttoangebot, EL und Restkosten berechnen
Stellen Sie den gesamten Heimpreis, die erwarteten anerkannten Ausgaben, bestätigte Versicherungs- oder öffentliche Leistungen und den verbleibenden Eigenanteil dar. Führen Sie persönliche Auslagen separat. Vermischen Sie keine bewilligten und bloß beantragten Leistungen.
Vergleichen Sie Heime mit demselben Pflegeprofil und denselben privaten Annahmen. Ein niedriger Bruttotarif kann durch mehr Extras ungünstiger werden; ein höherer Tarif kann mehr enthalten.
Aufnahme und Verfügbarkeit schriftlich bestätigen
Prüfen Sie medizinische Eignung, Pflegebedarf, Medikamente, Mobilität, kognitive Einschränkungen und Nachtversorgung. Fragen Sie, wer die Aufnahme entscheidet und ob das konkrete Zimmer am geplanten Datum frei ist.
Wenn die EL-Verfügung noch fehlt, lassen Sie erklären, welche Zwischenfinanzierung verlangt wird und wie nachträglich abgerechnet wird. Eine Reservierungszahlung braucht eine klare Rückzahlungsregel bei Ablehnung oder Verzögerung.
Vertretung und Ausgabenfreigabe organisieren
Legen Sie fest, wer persönliche Einkäufe freigibt und Rechnungen kontrolliert, falls die Bewohnerin das nicht selbst kann. Ein kleines Bargeldbudget und ein dokumentierter Vorschuss sollten getrennt vom Heimtarif geführt werden.
Fragen Sie nach monatlichen Belegen und einer Warnung vor grösseren Ausgaben. Die Regel soll persönliche Selbstbestimmung ermöglichen, nicht eine intransparente Sammelrechnung schaffen.
Wenn eine Beistandschaft oder Vollmacht besteht, klären Sie deren Umfang. Das Heim sollte wissen, wer Verträge ändert und wer nur laufende Ausgaben prüft. Bewahren Sie Vollmacht, Vertretungsentscheid und Kontaktangaben zusammen mit dem Aufnahmevertrag auf.
Änderungen und Schlussabrechnung vorwegnehmen
Lesen Sie, wie Tarif, Pflegestufe und Zusatzleistungen angepasst werden. Wer meldet Änderungen an die Ausgleichskasse, und ab welchem Datum gelten sie? Bewahren Sie alte und neue Tarifausweise sowie Verfügungen auf.
Prüfen Sie ausserdem Austritt, Spitalaufenthalt und Todesfall. Persönliche Guthaben, Kautionen und vorausbezahlte Extras müssen in der Schlussabrechnung nachvollziehbar sein.
Provisionen der Heimvermittlung offenlegen
Ein Vermittlungsdienst kann vom Heim, von der Familie oder von beiden bezahlt werden. Fragen Sie, welche Häuser Provisionen leisten, ob die Höhe variiert und ob nicht zahlende Häuser einbezogen wurden. Eine Empfehlung sollte den persönlichen Ausgabenbetrag nicht als frei verfügbares Verkaufsbudget behandeln.
Curalune kann mit der Optionsauswahl passende Heime nach Versorgung, Region, Budget und Vertragsstruktur ordnen. Der umfassendere Kontaktdienst kann Tarifausweis, Zusatzkosten und Aufnahmestatus einheitlich abfragen. Curalune garantiert weder Verfügbarkeit noch Aufnahme; darüber entscheiden Heime und zuständige Stellen.
Mit einer Drei-Ebenen-Prüfung entscheiden
Ebene eins ist der Pflege- und Heimtarif. Ebene zwei ist die offizielle EL-Berechnung einschliesslich der 387 Franken. Ebene drei umfasst private Extras und eine Reserve. Stimmen Sie Daten und Person auf allen Dokumenten ab.
Wählen Sie erst, wenn Pflegeeignung, tatsächliche Verfügbarkeit und Finanzierung gemeinsam tragfähig sind. Der persönliche Betrag schützt Lebensqualität nur dann, wenn die Familie ihn im Vertrag und auf der Rechnung sichtbar hält.
Wiederholen Sie die Drei-Ebenen-Prüfung nach jeder neuen EL-Verfügung und nach einer Änderung der Pflegestufe. Ein Heimangebot bleibt nicht statisch; deshalb braucht der Haushalt einen nachvollziehbaren Ausgangspunkt und datierte Aktualisierungen.
Vergleichen Sie die erste Monatsrechnung Zeile für Zeile mit diesem Ausgangspunkt. Fragen Sie nach jedem neuen Pflichtpaket, bevor es dauerhaft belastet wird, und dokumentieren Sie freiwillige Zustimmung separat.
Bewahren Sie die Prüfung dauerhaft im Bewohnerdossier auf.
Häufige Fragen
Werden im Kanton Bern monatlich 387 Franken anerkannt?
Ja, für die in Artikel 6 beschriebenen Personen in erfassten Heimen oder Spitälern werden 387 Franken für persönliche Auslagen anerkannt.
Zahlt das Heim diesen Betrag bar aus?
Die Vorschrift betrifft die Anerkennung in der EL-Berechnung. Wie persönliche Mittel verwaltet werden, muss separat mit Verfügung und Heim geklärt werden.
Dürfen Zusatzkosten höher sein?
Persönliche Wünsche können mehr kosten, doch Pflicht- und Wahlleistungen müssen transparent sein. Prüfen Sie, was der Tarif bereits umfasst.
Garantiert die EL-Berechnung einen Heimplatz?
Nein. Aufnahmefähigkeit, Zimmerverfügbarkeit und Eignung werden separat durch Heim und zuständige Stellen beurteilt.