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Ratgeber

Pflegeheim-Ratgeber8 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 30.07.2026

Dekubitus im Pflegeheim: was Sie verlangen können — und warum er meist vermeidbar war

Ein im Heim entstandener Dekubitus ist kein Pech: In der Schweiz ist er ein gemessener Qualitätsindikator. Wie Sie Stadium 1 erkennen, was schon getan sein muss, und was Sie schriftlich verlangen.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

„Weil sie sich nicht bewegt" ist keine Erklärung

Ein Dekubitus entsteht dort, wo Knochen auf Haut drückt und die Person die Position nicht selbst wechselt. Der Satz, den Familien am häufigsten hören, lautet: „Das passiert, sie bewegt sich ja nicht." Das ist keine Erklärung — genau dieser Zustand ist die Aufgabe des Heims.

In der Schweiz gehört der Dekubitus zu den national gemessenen Qualitätsindikatoren in Pflegeheimen: Die Zahlen werden erhoben, Sie dürfen danach fragen.

Stadium 1 ist umkehrbar — dort muss gehandelt werden

Warten Sie nicht auf die offene Wunde. Das erste Zeichen ist eine Rötung, die sich beim Fingerdruck nicht weiss verfärbt: Die Haut ist noch intakt, und in diesem Stadium bildet sich der Dekubitus allein durch Druckentlastung in Tagen zurück. Ab Blase, Krater und freiliegendem Knochen geht es um Wochen bis Monate, um Schmerz und Infektionsrisiko.

Wo Sie hinschauen, bei jedem Besuch: Kreuzbein (häufigste Stelle), Fersen, Hüften, Ellbogen, Ohren und unter dem Gummi der Sauerstoffbrille. Bitten Sie ausdrücklich, die Fersen anzusehen — zweithäufigste Stelle und die am meisten übersehene.

Was schon getan sein muss

  • eine Risikoeinschätzung beim Eintritt mit einer validierten Skala (Braden oder Norton), bei jeder Veränderung wiederholt — fragen Sie nach dem Punktwert;
  • ein schriftlicher Lagerungsplan, meist alle 2–3 Stunden, mit dokumentierten Zeiten;
  • eine Antidekubitus-Matratze passend zum Risiko (Wechseldruck bei hohem Risiko);
  • Fersenfreilagerung: Kissen unter den Unterschenkeln, damit die Fersen die Matratze nicht berühren;
  • tägliche Hautinspektion, dokumentiert;
  • Feuchtigkeitsmanagement: rechtzeitiges Wechseln, trockene Haut, Barrierecreme;
  • Ernährung: ohne Eiweiss und Flüssigkeit heilt Haut nicht. Verliert sie zugleich Gewicht, hängt beides zusammen — siehe Gewichtsverlust im Pflegeheim.

Was Sie schriftlich verlangen können

  1. den aktuellen Risikowert und den beim Eintritt;
  2. das Entstehungsdatum und wer es festgestellt hat — ein beim Eintritt vorhandener Dekubitus und einer nach drei Wochen im Heim sind zwei verschiedene Geschichten;
  3. Stadium, Grösse und datierte Fotos: ohne dokumentierte Masse lässt sich nicht zeigen, ob es besser oder schlechter wird;
  4. den Verbandplan und wer ihn festgelegt hat — verlangen Sie die Beurteilung durch eine Wundexpertin;
  5. die Matratzenart und die Begründung der Wahl;
  6. das Lagerungsprotokoll der letzten sieben Tage.

Zeichen, dass etwas nicht stimmt

  • der Dekubitus entstand und niemand hat Sie informiert;
  • keine Antidekubitus-Matratze, oder eine defekte;
  • die Fersen liegen auf;
  • das Lagerungsprotokoll ist leer oder am Schichtende in einem Zug ausgefüllt;
  • die Wunde verschlechtert sich seit Wochen und die Antwort bleibt „wir verbinden";
  • Geruch, Eiter oder Fieber: ein Notfall, kein Detail.

Wenn sich nichts ändert

Verlangen Sie schriftlich ein Gespräch mit Heimleitung und Pflegedienstleitung. Bleibt es folgenlos: Die Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter (UBA) berät kostenlos, und die kantonale Heimaufsicht kann kontrollieren.

Wer hoch gefährdet ist, braucht die richtige Matratze, genug Personal fürs Lagern und Pflegefachpersonen, die Wunden beherrschen. Fehlt das, liegt das Problem nicht bei Ihrer Angehörigen. Curalune Hilfe (CHF 99) stellt in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine Auswahl von 3–5 passenden Heimen zusammen — mit den Fragen zu Antidekubitus-Versorgung und Personalbesetzung.

Wichtiger Hinweis

Allgemeine Informationen, kein Ersatz für ärztlichen Rat. Eine Wunde mit Geruch, Eiter oder Fieber muss sofort ärztlich beurteilt werden.

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