Freistellung für die Betreuung der Eltern: der bezahlte Betreuungsurlaub — und die AHV-Gutschrift
Ihre Mutter kann nicht mehr allein bleiben, Sie müssen Anmeldungen machen, Heime besichtigen, entscheiden — und Sie arbeiten. In der Schweiz gibt es dafür einen bezahlten Betreuungsurlaub, und daneben eine Gutschrift, die Ihre spätere AHV-Rente erhöht und jährlich angemeldet werden muss. Beides wird kaum genutzt.