Das Heim kündigt den Vertrag: was in der Schweiz gilt und was Sie verlangen können
Der Anruf kommt, wenn Sie die Sache längst geregelt glaubten: Das Heim sieht sich ausserstande, Ihre Angehörige weiter zu betreuen. Anders als in Deutschland gibt es hier kein eidgenössisches Heimvertragsgesetz — der unterschriebene Vertrag und das kantonale Recht entscheiden, und das macht das Dokument in Ihrer Schublade zum wichtigsten Papier. Hier steht, was Sie verlangen können und an welche Stellen Sie sich wenden.